Culina Mitglieder garantieren folgende Qualitätskriterien

  • Beachtung schweizerischer Vorstellungen in Bezug auf Qualität, Transparenz bei Angeboten, Produktion, Lieferung/Ausführung, Service und Terminen

  • Beachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze

  • Einhaltung sämtlicher in der Schweiz geltenden technischen Vorschriften, vor allem in Bezug auf Sicherheit

  • Definierte und transparente Garantieleistungen

  • Verpflichtung zu vernünftigen Ersatzteillieferungen, vor allem in Bezug auf Zeit und Verfügbarkeit

  • Wahrung der Transparenz in der Werbung

  • Anerkennung des Prinzips des verantwortungsbewussten Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen und den Ressourcen

  • Know how in Beratung, Dienstleistung und Kundendienst

  • Anerkennung der Entscheide der Culina-Ombudsstelle.

Mitglied werden

Mitglied von Culina kann jeder in der Schweiz tätige Geräte- und Apparatelieferant sowie Einrichter von Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungs-Systemen werden, sofern er die vom Verband in den Statuten festgelegten Qualitätskriterien erfüllt.

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