Culina Mitglieder garantieren folgende Qualitätskriterien
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Beachtung schweizerischer Vorstellungen in Bezug auf Qualität, Transparenz bei Angeboten, Produktion, Lieferung/Ausführung, Service und Terminen
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Beachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze
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Einhaltung sämtlicher in der Schweiz geltenden technischen Vorschriften, vor allem in Bezug auf Sicherheit
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Definierte und transparente Garantieleistungen
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Verpflichtung zu vernünftigen Ersatzteillieferungen, vor allem in Bezug auf Zeit und Verfügbarkeit
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Wahrung der Transparenz in der Werbung
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Anerkennung des Prinzips des verantwortungsbewussten Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen und den Ressourcen
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Know how in Beratung, Dienstleistung und Kundendienst
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Anerkennung der Entscheide der Culina-Ombudsstelle.
Mitglied werden
Mitglied von Culina kann jeder in der Schweiz tätige Geräte- und Apparatelieferant sowie Einrichter von Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungs-Systemen werden, sofern er die vom Verband in den Statuten festgelegten Qualitätskriterien erfüllt.